Ferienwohnungen mit Pool

Die Ferienanlage hat einen atemberaubend schönen Pool, der von April bis Oktober geöffnet ist. Der Pool ist 16 x 8 Meter groß und 1,45 m tief. Die Wassertemperatur ist gleichbleibend eingestellt und der Pool ist mit einem Wasseraufbereitungssystem und einem System, das den PH-Wert reguliert, ausgestattet.

Der Poolbereich ist vollständig von einem Sichtschutz umgeben und behindertengerecht zugänglich. Duschmöglichkeiten und Hygienebäder für die Füße finden sich im Eingangsbereich. Es gibt außerdem ein Kinderbecken, mit einer Tiefe bis zu 50 cm, das über einen breiten Zugang bequem erreichbar ist.

Der Pool, der von allen Seiten der Ferienanlage leicht erreichbar ist, ist mit Liegestühlen, Tischen, Sonnenliegen und Sonnenschirmen ausgestattet. Der Pool selbst hat einen Whirlpool und eine Wellen-Funktion.

In der Mitte des Poolbereichs gibt es ein bis zu 50 cm tiefes Kinderbecken, das über einen breiten Zugang bequem erreichbar ist.

Bevor Sie den Pool betreten, lesen Sie bitte diese Bestimmungen.

  1. Bevor Sie ins Wasser gehen, müssen Sie unbedingt duschen.
  2. Es ist verboten, bekleidet in den Pool zu gehen oder Kleidung hinein zu werfen.
  3. FKK ist verboten.
  4. Es ist verboten, vom Beckenrand zu springen. Insbesondere sind hineinwerfen, schubsen oder Sprünge ins Wasser nicht zulässig; Außerdem kann es gefährlich sein, in unmittelbarer Nähe des Beckens zu rennen. Bitte achten Sie stets darauf.
  5. Das Betreten und Baden während der Schließzeit, wenn das Tor geschlossen ist und schließlich, wenn der Pool gewartet wird, ist verboten.
  6. Die Ruhezeiten müssen von 13:00 bis 15:00 Uhr eingehalten werden.
  7. Glas und / oder scharfe Gegenstände jeglicher Art sind im Pool nicht erlaubt;
  8. Die Einfahrt mit dem Fahrrad und / oder auf andere Weise ist verboten.
  9. Abfallkörbe müssen unbedingt verwendet und die Anlage muss sauber gehalten werden.
  10. Es ist auch verboten, Bälle, Tennisschläger und anderes Sportzubehör einzuführen.
  11. Die Benutzung des Schwimmbades für Kinder unter acht Jahren ist nur gestattet in Begleitung einer Aufsichtsperson.
  12. Dies gilt auch für Menschen mit besonderen Bedürfnissen die der Unterstützung bedürfen.
  13. Die Verwendung von Schwimmwindeln ist für Kinder im Alter von 0-4 Jahren obligatorisch.
  14. Für Kinder unter 18 Jahren haften Eltern oder Erziehungsberechtigte, die die volle und alleinige Verantwortung tragen.
  15. Es ist verboten, nicht bürgerliche oder unsittliche Verhaltensweisen an den Tag zu legen.
  16. Der Eintritt im Zustand der Trunkenheit oder unter Einfluss von Drogen ist strengstens verboten. Wenn das Personal Verhalten wahrnimmt, das für die Sicherheit der Person und der anderen Besucher ungeeignet ist, ist es von der Direktion angewiesen diese Personen zu entfernen.
  17. Bei Problemen wenden Sie sich an das Personal. Das Personal ist im Rahmen seiner Zuständigkeiten verpflichtet, die Einhaltung der Bestimmungen dieser Verordnung durch die Urlauber zu überwachen, auf Verstöße, einschließlich der von ihren Kindern begangenen Verstöße, aufmerksam zu machen und die Direktion unverzüglich zu benachrichtigen. Die geeignete Maßnahmen im Rahmen Ihrer Zuständigkeit ergreifen wird;
  18. Die Geschäftsführung lehnt jegliche zivil- und strafrechtliche Haftung für Gegenstände oder Wertgegenstände ab, die im/ am Pool verbleiben, und für Unfälle, die von Benutzern für sich selbst und für Dritte verursacht wurden, weil die oben genannten Regeln nicht eingehalten wurden. Die Geschäftsführung haftet insbesondere nicht für Unfälle, Verletzungen oder andere Schäden, die Schwimmern aufgrund von unsachgemäßem Verhalten und / oder außerhalb der Öffnungszeiten des Pools auftreten können.
  19. Liegen und Sonnenschirme dürfen nicht mit Kleidungsstücken oder persönlichen Gegenständen belegt oder reserviert werden.
  20. Alle Poolausrüstung muss mit Sorgfalt und Vorsicht verwendet werden. Jeder verursachte Schaden muss von den Tätern erstattet werden. Wenn Sie sich nicht am Pool aufhalten, dürfen Sonnenliegen und Sonnenschirme nicht mit persönlichen Gegenständen belegt werden.
  21. Der Zugang für Menschen mit ansteckenden Krankheiten, Verletzungen oder offenen Wunden ist nicht gestattet. Bei Bedarf ist die Geschäftsleitung berechtigt, ein ärztliches Attest zu verlangen, das die Eignung für die Benutzung des Pools belegt.
  22. Das Mitbringen von Tieren in den Poolbereich ist verboten.
  23. Es ist verboten, über die Zäune zu klettern.
  24. Es wird empfohlen, nicht weniger als drei Stunden nach dem Essen zu baden, um die Gefahr von Stauungen oder anderem zu vermeiden.
  25. Es ist verboten, den Pool bei bestimmten Wetterbedingungen (Gewitter) zu betreten.
  26. Es ist UNBEDINGT ein Headset zu tragen.
  27. Es ist verboten, Speisen und Getränke in den Pool zu bringen. Selbiges kann nur von der Geschäftsleitung zugelassen werden;
  28. Das Betreten des Schwimmbades mit Straßenschuhen ist verboten. Badeschuhe oder Hausschuhe sind erforderlich.
  29. Die Geschäftsführung legt die Öffnungs- und Schließzeiten des Pools fest, zu denen jeder verpflichtet ist: ERÖFFNUNG VON POOL-STUNDEN 9:00 AM-SCHLIESSEN UM 19:30 Uhr
  30. Es wird empfohlen, die Aushänge der Grundrisse mit Fluchtwegen im Brandfall einzusehen.
  31. Bei Zuwiederhandlungen wird das diensthabende Personal eingreifen, indem betroffene Personen aus der Anlage entfernt werden.

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